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ZeitZeichen

01.07.1903 - Anstalt für musikalische Aufführungsrechte

Stand: 31.03.2016, 12:44 Uhr

Wem gehört die Musik? Wer darf an ihr verdienen? Eine Frage, die sich so mancher Komponist schon vor der Erfindung des Grammophons stellte, seitdem es allerdings Schallplatten und Tonträger gibt, hat sich diese Frage noch verschärft.

Von Veronika Bock und Ulrich Biermann

Die erste Initiative zum Schutz der eigenen Musik ging bereits 1847 von einem französischen Komponisten aus, der im sogenannten "Zuckerwasserprozess" durchsetzte, dass sein Werk nur mit seiner Zustimmung gespielt werden durfte, drei Jahre später wurde in Frankreich die SACEM, eine Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte  gegründet. In Deutschland gelang dies erst gut 50 Jahre später.

Insbesondere der Komponist Richard Strauss setzte sich dafür ein, dass die Deutsche Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) am 1. Juli 1903 gegründet wurde.

Redaktion: Michael Rüger

Gründung der Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (am 01.07.1903)

WDR ZeitZeichen 01.07.2013 14:24 Min. Verfügbar bis 29.06.2093 WDR 5


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